Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Klarer Himmel
15.1 °C Luftfeuchtigkeit: 67%

Samstag
10.7 °C | 26.6 °C

Sonntag
12.4 °C | 27.6 °C

BL: Regierungsrat schlägt Übergangslösung zur Entlastung der Gemeinden im Asylbereich vor

(pd) Der Regierungsrat hat die Teilrevision des Sozialhilfegesetzes nach der Vernehmlassung zuhanden des Landrats verabschiedet. Mit einer befristeten Übergangslösung für die Jahre 2027 und 2028 soll der Kanton die finanziellen Auswirkungen des Entlastungspakets 2027 des Bundes auf die Baselbieter Gemeinden mit rund 28 Millionen Franken abfedern.

Damit will der Regierungsrat die Gemeinden finanziell entlasten und zugleich den Handlungsspielraum schaffen, um gemeinsam mit ihnen eine langfristige Neuordnung der Aufgaben und Finanzierungsstrukturen im Asylbereich zu erarbeiten. Mit dem im Januar 2027 in Kraft tretenden Entlastungspaket 2027 (EP27) kürzt der Bund unter anderem die Dauer seiner finanziellen Beteiligung an den Sozialhilfekosten im Asylbereich. Dies führt zu erheblichen Mindereinnahmen bei den Baselbieter Gemeinden, die für die Sozialhilfe zuständig sind. Der Regierungsrat legt dem Landrat nun eine gesetzliche Grundlage für eine befristete Übergangslösung für die Jahre 2027 und 2028 vor, um die Gemeinden gezielt finanziell zu entlasten: Der Kanton soll sich mit rund 28 Millionen Franken an den wegfallenden Bundesabgeltungen beteiligen. Die Übergangslösung soll überdies den notwendigen Handlungsspielraum schaffen, um für die Zeit ab 2029 im Rahmen des laufenden Projekts «Optimierungen im Asylbereich» das kantonale Asyl- und Flüchtlingssystem neu aufzustellen.

Vorlage von VBLG, Gemeinden und Parteien gestützt

In der Vernehmlassung wurde die vom Regierungsrat vorgeschlagene Übergangslösung vom Verband Basellandschaftlicher Gemeinden (VBLG) und von den Gemeinden begrüsst. 31 Gemeinden haben eine eigene Vernehmlassungsantwort eingereicht, in der sie die Vorlage unterstützen. Die restlichen 55 Gemeinden schliessen sich stillschweigend der unterstützenden Vernehmlassungsantwort des VBLG an. Seitens Parteien sind fünf Vernehmlassungsantworten eingegangen, welche die Vorlage ebenfalls begrüssen. Die vorgeschlagene Übergangslösung stösst somit insgesamt auf breite Akzeptanz. Daher wurden an der in die Vernehmlassung gegebenen Vorlage keine inhaltlichen Anpassungen vorgenommen.

Übergangslösung für 2027 und 2028

Mit dem EP27 entfallen ab 2027 Bundesabgeltungen für Personen mit Schutzstatus S und vorläufig aufgenommene Personen, die sich seit mehr als 5 Jahren in der Schweiz aufhalten und für die bis anhin während zehn bzw. sieben Jahren Gelder ausgerichtet wurden. Für die Gemeinden entstehen dadurch schätzungsweise Mindereinnahmen von rund 13,9 Millionen Franken im Jahr 2027 und rund 24,1 Millionen Franken im Jahr 2028. Mit der Vorlage legt der Regierungsrat dem Landrat die gesetzlichen Grundlagen für eine befristete Übergangslösung für die Jahre 2027 und 2028 vor, die das bestehende Abgeltungssystem im Asylbereich ergänzt. Die ergänzende Abgeltung wird für Personen mit Schutzstatus S sowie vorläufig aufgenommene Personen mit einer Aufenthaltsdauer zwischen fünf und sieben Jahren ausgerichtet. Dabei wird sowohl die tatsächliche Belastung als auch die Aufgabenerfüllung der Gemeinden berücksichtigt.

Kantonsbeteiligung von 28,2 Millionen Franken

Für die Umsetzung der Übergangslösung beantragt der Regierungsrat dem Landrat für die Kantonsbeteiligung ein Kostendach von insgesamt 28,2 Millionen Franken: 10,4 Millionen Franken für das Jahr 2027 sowie 17,8 Millionen Franken für das Jahr 2028. Mit der ergänzenden kantonalen Abgeltung kann ein Grossteil der durch das EP27 verursachten Mindereinnahmen der Gemeinden kompensiert werden. Wenn zudem die Entlastung durch die individuelle Prämienverbilligung berücksichtigt wird, die für Personen ausgerichtet wird, für die keine Bundesabgeltungen mehr fliessen, ergibt sich für die Gemeinden eine weitgehende Abfederung
der zusätzlichen finanziellen Belastung.