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BL: Der Kanton wird wohl ab August 2027 Beiträge für die Kinderbetreuung leisten

(pd) Der Landrat hat im Juni die Revision des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung beschlossen. Er fordert eine rasche Inkraftsetzung des Gesetzes, damit Familien wirkungsvoll entlastet werden. Der Kanton wird deshalb voraussichtlich ab dem 1. August 2027 Beiträge für die Kinderbetreuung an Familien leisten.

Gemäss dem revidierten Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung (SGS 852) übernimmt der Kanton neu 25 Prozent der Betreuungskosten. Der kantonale Beitrag ist einkommensunabhängig. Die Gemeinden übernehmen die Berechnung und Auszahlung an die Familien. Die Gemeinden behalten zusätzlich ihre einkommensabhängigen Subventionen bei. Sie müssen bei der Ausrichtung ihrer Subventionen neu bestimmte Eckwerte einhalten.

Der Landrat fordert mittels eines dringlichen Postulats eine Inkraftsetzung des neuen Gesetzes per 1. August 2027. Er stützt die Forderung auch auf den Wunsch des Verbands Basellandschaftlicher Gemeinden. Der Regierungsrat beabsichtigte einst, die Inkraftsetzung aufgrund der erforderlichen Vorbereitungsarbeiten per 1. August 2028 zu beschliessen. Er sieht nun vor, der Forderung zu folgen und die Vorbereitungszeit für Gemeinden und Kanton zu verkürzen. Familien sollen somit die neuen Kantonsbeiträge bereits ein Jahr früher erhalten. Der Regierungsrat wird dem Landrat einen Antrag zur Anpassung des Aufgaben- und Finanzplans 2027-2030 einreichen, sodass dieser im Dezember 2026 die benötigten finanziellen Mittel für das frühere Inkrafttreten beschliessen kann. Die Kosten betragen rund 36 Millionen Franken pro Jahr.

Verkürzte Vorbereitungszeit – verkürzte Anhörung zur Verordnung

Die Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung (SGS 852.11) konkretisiert das Gesetz. Die neuen Verordnungsbestimmungen werden derzeit ausgearbeitet und um den Jahreswechsel den betroffenen Kreisen zu einer verkürzten Anhörung unterbreitet. Der Beschluss des Regierungsrats zur Verordnung und zur Inkraftsetzung des Gesetzes soll im März 2027 erfolgen. Auf dieser Basis bleiben Gemeinden und Kanton vier Monate bis zum vorgesehenen Inkrafttreten am 1. August 2027. Beide Seiten sind gefordert, bereits jetzt die Vorbereitungsarbeiten mit hohem Tempo anzugehen. Die Gemeinden werden bald mit einem Schreiben über die sie betreffenden Neuerungen informiert.

Weitere Informationen

− Landratsvorlage zur Totalrevision des Gesetzes über die familienergänzende Kinderbetreuung
− Familienergänzende Kinderbetreuung