(pd) Die Konferenz der Aargauer Staatspersonalverbände KASPV lehnt neue Vorschriften zu religiös geprägten Kleidungsstücken für Angestellte der öffentlichen Hand ab. Entscheidend für die staatliche Neutralität ist, dass Mitarbeitende ihre Aufgaben professionell, rechtsstaatlich und gegenüber allen Menschen gleich erfüllen – nicht, ob ihre persönliche religiöse Identität sichtbar ist.
Der Aargauer Grosse Rat beschäftigte sich heute mit einem Vorstoss, der das Tragen religiös geprägter Kleidungsstücke durch Angestellte der öffentlichen Hand neu regeln will. Aus Sicht der KASPV besteht kein ausgewiesener Bedarf für eine generelle neue Regelung. Für Mitarbeitende des Kantons und anderer öffentlicher Arbeitgeber gelten bereits heute klare Anforderungen an ein professionelles und rechtsstaatliches Verhalten.
Neutralität zeigt sich im Handeln aus
Staatsangestellte müssen ihre Aufgaben unabhängig von persönlichen politischen, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen erfüllen. Sie haben alle Menschen gleich zu behandeln und die geltende Rechtsordnung sowie die Vorgaben ihres Arbeitgebers einzuhalten. Für die KASPV liegt darin der Kern staatlicher Neutralität.
Persönliche religiöse Überzeugungen oder deren Sichtbarkeit bedeuten dagegen nicht automatisch, dass eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter die berufliche Aufgabe nicht neutral wahrnimmt.
«Entscheidend ist, wie jemand seine berufliche Aufgabe erfüllt und den Menschen begegnet. Staatliche Neutralität sollte am professionellen Handeln gemessen werden und nicht allein an einem Kleidungsstück», führt Stefan Dietrich, Präsident KASPV.
Pauschale Regelungen schaffen neue Abgrenzungsfragen
Eine generelle Regelung würde zudem zahlreiche neue Fragen aufwerfen: Welche Kleidungsstücke oder Symbole gelten als religiös geprägt? Ab welcher Sichtbarkeit wären sie problematisch? Und in welchen Funktionen wären Einschränkungen tatsächlich notwendig?
Wo aufgrund einer konkreten Tätigkeit besondere Anforderungen bestehen, müssen Arbeitgeber bereits heute angemessene Lösungen finden können. Die KASPV hält es jedoch für falsch, daraus ohne ausgewiesenen Handlungsbedarf eine allgemeine Regelung für die Mitarbeitenden der öffentlichen Hand abzuleiten.
Öffentliche Arbeitgeber müssen attraktiv bleiben
Kanton, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Institutionen sind darauf angewiesen, qualifizierte Mitarbeitende zu gewinnen und langfristig zu halten. Für die KASPV ist deshalb wichtig, dass Bewerberinnen und Bewerber sowie bestehende Mitarbeitende nach ihrer Qualifikation, ihrer Leistung und ihrem professionellen Verhalten beurteilt werden. Der öffentliche Dienst braucht kompetente Mitarbeitende und attraktive Arbeitsbedingungen. Zusätzliche pauschale Vorschriften ohne konkret nachgewiesenen Bedarf tragen dazu nicht bei.
Die KASPV lehnt deshalb neue generelle Kleidervorschriften für Angestellte der öffentlichen Hand ab.
Die KASPV, die Konferenz der Aargauischen Staatspersonalverbände, setzt sich als Sozialpartnerin des Regierungsrats für die Interessen aller Staatsangestellten ein. Die Mitgliedsverbände der KASPV repräsentieren rund 10'000 derjenigen Menschen, die sich tagtäglich mit hohem Engagement für das Gemeinwesen und die Mitmenschen einsetzen, sei es im Bildungs- oder Gesundheitswesen, in der Sicherheit oder der zentralen Staatsverwaltung.