Aufgrund der anhaltenden Hitze, Trockenheit und den ausbleibenden, ausreichenden Niederschlägen hat das Departement Gesundheit und Soziales des Kantons Aargau, gestützt auf § 13a Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den vorbeugenden Brandschutz (Brandschutzgesetz, BSG), ab dem 28. Juli 2026, 12.00 Uhr, die Gefahrenstufe 5 «absolutes Feuer- und Feuerwerksverbot» ausgesprochen. Im Gemeindegebiet Zeihen gilt diese Gefahrenstufe rückwirkend seit dem 24. Juli 2026, gestützt auf § 18 Abs. 3 des Polizeireglements Oberes Fricktal. Im gesamten Kantonsgebiet sind somit offene Feuer und das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Weiter dürfen keine brennenden Raucherwaren oder Zündhölzer weggeworfen werden. Einzig die Verwendung von Elektro- und Gasgrills im «Siedlungsgebiet», eine sachgemässe und vernünftige Anwendung vorausgesetzt, ist zulässig. Das Verbot bleibt bis auf Weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen wieder aufgehoben. Gemeinderat und Verwaltung