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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 25-2026

Baugesuch

Bauherrschaft, Grundeigentümer und Projektverfasser: Josef Süess, Hauptstrasse 27, 4324 Obermumpf; Bauobjekt: GB Obermumpf, Parzelle 373, AGV 108, Hauptstras­se 27; Bauvorhaben: Sanierung Flachdach. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 19.06.2026 bis 20.07.2026 öffentlich auf und kann während dieser Zeit auf der Webseite www.obermumpf.ch oder während den Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei dort eingesehen werden. Gegen ein Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat, 4324 Obermumpf, schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer von ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, das heisst es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen dieser andere Entscheid verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später auch nicht mehr erweitert werden. Der Gemeinderat

Budget 2027

Anträge oder Eingaben für das Budget 2027 sind mit den notwendigen Begründungen und Unterlagen bis spätestens 26. Juni 2026 dem Gemeinderat Obermumpf einzureichen. Herzlichen Dank für die Einhaltung dieses Termins. Der Gemeinderat

Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch

Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2025 bis Juli 2026). Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell Fr. 542.00). Für den Schulbesuch der Oberstufe (Real- und Sekundarschule sowie Bezirksschule Rheinfelden) werden 80% vergütet. Für den Schulbesuch der Primarstufe in Schupfart und Mumpf (3. bis 6. Klasse) werden 100% durch die Gemeinde zurückerstattet. Die entsprechenden Original-Quittungen sind bis 31. August 2026 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer). Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist. Die Abteilung Finanzen

Fernsehgenossenschaft

Die GV findet am Freitag, 3. Juli, 20Uhr in der Aula des Schulhauses statt. Traktanden: 1. Begrüssung, 2. Appell, 3. Wahl der Stimmenzähler und des Tagespräsidenten, 4. Protokoll GV 2025, 5. Jahresrechnung 2025, 6. Jahresbericht 2025, 7. Zukunftsstrategie Netz FGO, 8. Verhandlungsmandat an Vorstand für Netzabtretung, 9. Festlegung von Gebühren und Besoldung, 10. Wahlen,
11. Diverses. Zu dieser wichtigen GV sind die Genossenschafter / Abonnenten eingeladen. Der Vorstand