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Gemeinde-/Vereinsmitteilungen 39-2026

Baugesuch – öffentliche Auflage

2026-4374; Bauherrschaft und Projektverfasser: Peter Lundin, Benkenbachweg 290, 5062 Oberhof; Bauprojekt: freistehende Lamellen-Pergola; Ortslage: Parzelle 750, Benkenbachweg, W2. Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 25. September 2026 bis 26. Oktober 2026 in der Gemeindekanzlei in Wölflinswil öffentlich auf. Gegen das Bauvorhaben kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendungsschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten. Bauverwaltung

Abstimmungen

Am Sonntag, 27. September 2026, finden eidgenössische Abstimmungen statt. Das Wahlbüro im Schulhaus Dorf ist von 9 bis 9.30 Uhr geöffnet. Briefliche Abstimmungen müssen am Abstimmungstag bis spätestens um 9.30 im Briefkasten der Gemeinde (Schulhaus Dorf, Oberhof) eingeworfen werden. Damit die briefliche Abstimmung gültig ist, müssen die Stimmzettel im Stimmzettelcouvert sein und das Couvert zusammen mit dem unterschriebenen Stimmrechtsausweis im offiziellen Abstimmungscouvert eingereicht werden. Wahlbüro

Empfang Schützengesellschaften

Die Feldschützengesellschaft Oberhof und die Schützengesellschaft Wölflinswil haben dieses Jahr am eidgenössischen Schützenfest in Chur teilgenommen. Wie es nach eidgenössischen Anlässen üblich ist, werden die teilnehmenden Vereine unserer Dörfer durch Bevölkerung, Vereine und Behörden empfangen. Die Empfänge finden wie folgt statt: • Schützengesellschaft Wölflinswil: Samstag, 3. Oktober, 19 Uhr, Dorfplatz Wölflinswil • Feldschützengesellschaft Oberhof: Samstag, 3. Oktober, 20 Uhr, Hartplatz, Schulhaus Moos Oberhof. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an den Empfängen teilzunehmen. Gemeinderat

Treier-Schenkung

Seit dem 1. Januar 1974 besteht die «Treier-
Schenkung» mit dem Zweck, jungen Menschen nach Abschluss der Erstausbildung einen Startbatzen mit auf den Weg zu geben. Jugendliche, die im laufenden Jahr eine Ausbildung abgeschlossen haben, können dem Gemeinderat bis spätestens 30. September 2026 ein schriftliches Beitragsgesuch einreichen. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen: Kopie Fähigkeitsausweis, Einzahlungsschein oder Bank-/Postverbindung (IBAN-Nr.), Passfoto (für Rückblende), Kurzbericht über die bisherige Tätigkeit und die nächsten Zukunftsaussichten (für Rückblende). Die Unterlagen können gerne elektronisch eingereicht werden an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Prämienverbilligung 2027

Der Antrag auf Prämienverbilligung für 2027 muss online gestellt werden. Dazu wird ein Code benötigt. Personen mit einem möglichen Anspruch auf Prämienverbilligung erhalten im Verlauf des Monats September 2026 ein Schreiben mit einem Link und dem entsprechenden Zugangscode für die Anmeldung. Personen, welche keinen Code erhalten haben, können diesen ab Oktober 2026 bei der SVA Aargau bestellen (www.sva-aargau.ch/codebestellung). Die Anmeldung für die Prämienverbilligung 2027 muss in jedem Fall bis am 31. Dezember 2026 erfolgen. Die Datenverarbeitung übernimmt die SVA Aargau. Änderungen bei persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen müssen direkt an die SVA Aargau gemeldet werden (www.sva-ag.ch/meldung). Dies ist auch nötig, wenn sich Ihr Einkommen oder Vermögen verbessert hat. So vermeiden Sie hohe Rückforderungen. Wer keinen Internetzugang hat oder Hilfe braucht bei der Anmeldung oder dem Änderungsantrag, kann sich bei der Gemeindezweigstelle SVA melden. Zweigstelle SVA