Der Kanton Basel-Landschaft erlässt ein absolutes Feuerverbot im Freien
Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerverbot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet. Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme: Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbesuchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.
Vorsicht im Wald: Risiko für Astabbrüche im Wald
Anhaltende Hitze und Trockenheit schwächen die Wälder stark, wodurch eine akute und oft unvorhersehbare Gefahr durch herabfallende Äste (sogenannte Grünastabbrüche) entsteht. Bäume werfen bei extremem Wassermangel Äste ab, um zu überleben, oder verlieren durch poröses Holz an Stabilität. Das Betreten des Waldes bei Dürre geschieht auf eigene Gefahr; Waldeigentümer haften nicht für diese waldtypischen Risiken. Vermeiden Sie daher Aufenthalte unter älteren, grossen Bäumen!
Budget 2027
In den nächsten Wochen beginnt der Gemeinderat bereits wieder mit den Arbeiten für das Budget 2027. Wünsche und Begehren für den Voranschlag 2027 sind bis spätestens am Montag, 31. August 2026, schriftlich und begründet (unter Angaben der Kosten) an den Gemeinderat zu richten.